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Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 StBerG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StBerG i. V. m. der Berufsordnungen erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Forderungsbeitreibung nach den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, und zwar vorgerichtlich, gerichtlich, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, und nachgerichtlich, soweit nicht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig ist, Durchführung von Telefoninkasso, d.h. telefonisches Mahnen der beizutreibenden Forderung beim Schuldner durch Mitarbeiter oder beauftragte Kräfte, Kauf und Verkauf von titulierten und nicht titulierten Forderungen, Durchführung von Factoring, Verkauf von Informationen, Unternehmensberatung hinsichtlich Forderungs- und Debitorenmanagement, Betreiben von einem oder mehreren Call-Centern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024