wetreu Mecklenburg-Vorpommern KG
Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 StBerG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StBerG i. V. m. der Berufsordnungen erfüllt sind.
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