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Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Immobilienfinanzierung einschließlich deren Vermittlung. Hierzu gehören z. B. auch Vermittlungen von Bausparverträgen. weiter An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Immobilien, Vermittlung von Immobilien, Vermittlung von Mietverträgen sowie Beratung in Immobilienfragen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 StBerG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StBerG i. V. m. der Berufsordnungen erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024