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Wir stellen Segeltuchtaschen und andere Interessante Sachen aus Segeltuch, Persenningstoff und LKW-Plane her. Außerdem machen wir Schulungen in Neuen Medien, Wir stellen Segeltuchtaschen und andere Interessante Sachen aus Segeltuch, Persenningstoff und LKW-Plane her. Außerdem machen wir Schulungen in Neuen Medien
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
ANDRUEILT - Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Kiel für Norddeutschland., Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit Drucksachen sowie die Erbringung von Mediendienstleistungen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 StBerG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StBerG i. V. m. der Berufsordnungen erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Anfertigung von Lichtpausen, Fotokopien, Kleinoffsetdrucksachen, Reproduktionen sowie Textildruck.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwaltskanzlei Ronny Simon in Kiel bietet rechtliche Beratung sowie Vertretung in überwiegend zivilrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte sind Forderungseinzug, Mietangelegenheiten sowie Verkehrssachen., Rechtsanwalt Ronny Simon überzeugt mit einer flexiblen Terminvergabe und einer fachkundigen Beratung. Hier finden Sie weitere Informationen!
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024