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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Er hat
sich insbesondere zur Aufgabe gesetzt, die
allgemeine Fortentwicklung der Altstadt zu
unterstützen und bei der Lösung hierbei anfallender
Probleme mitzuwirken.
Der Verein soll auch Kontaktstelle und Vermittler
gegenüber der Stadtverwaltung und anderen
Interessenträgern sein.
Ziel ist es, die Altstadt in ihrer städtebaulichen
Bedeutung und Funktion als Stadtkern und damit die
Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt zu
fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Fahrlehrer und die Vornahme aller diesen Zweck dienenden Geschäfte, die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Einzelinteressen der Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Schleswig-Holstein e.V., insbesondere Betrieb einer nebenberuflichen Landesagentur der Fahrlehrer-Versicherung VaG für Schleswig Holstein zur Vermittlung von Versicherungsträgern, die den Belangen der Mitglieder dienen. Handel mit Fachbüchern für Fahrschulen und Fahrlehrer, Handel mit Vereinsabzeichen, Wagenschildern sowie Ausrüstungsgegenständen für Fahrschulräume, Fahrschulfahrzeuge und Lehrmaterialien.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, insbesondere mit Textilien, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Büchern, Tonträgern, Teppichen, Unterhaltungselektronik, Getränken, Lebensmitteln, Wein, Spirituosen, Tabakwaren, Fleisch-, Wurst- und Fischerzeugnissen, Schmuck- und Goldwaren, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie deren Vermittlung im In- und Ausland, weiterhin der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien auf eigene Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024