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POL-KI: 240910.1 Kiel: Zeugenaufruf nach Raub in Gaarden
Kiel (ots) - Am 06.09.2024 hielt sich ein 50-Jähriger gemeinsam mit anderen Personen gegen 14:50 Uh... mehr ... 10. September 2024
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Die Handball-Bundesliga startet mit einer Überraschung. Der Rekordmeister stolpert am ersten Spielt... mehr ... 5. September 2024
Ein Wermutstropfen für Kiel: Andu Kelati sah nach wiederholtem Foulspiel die Gelb-Rote Karte (82.).... mehr ... 25. August 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ANDRUEILT - Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Kiel für Norddeutschland., Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer allgemeinen Geschäftsbank. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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