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Entwicklung und Programmierung von EDV- und Internet-Anwendungen jedweder Art sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen, insbesondere als Komplemänterin einer GmbH & Co. KG. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungsverträge abzuschließen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Fahrlehrer und die Vornahme aller diesen Zweck dienenden Geschäfte, die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Einzelinteressen der Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Schleswig-Holstein e.V., insbesondere Betrieb einer nebenberuflichen Landesagentur der Fahrlehrer-Versicherung VaG für Schleswig Holstein zur Vermittlung von Versicherungsträgern, die den Belangen der Mitglieder dienen. Handel mit Fachbüchern für Fahrschulen und Fahrlehrer, Handel mit Vereinsabzeichen, Wagenschildern sowie Ausrüstungsgegenständen für Fahrschulräume, Fahrschulfahrzeuge und Lehrmaterialien.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024